Datenschutz-Anforderungen nach der EU-DSGVO

Können Sie nachts eigentlich noch ruhig schlafen?


Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten und ersetzt ganz nebenbei das bisherige deutsche Datenschutzrecht.

Unternehmen werden zukünftig weitaus mehr Aufwand betreiben müssen, um den geänderten Datenschutz-Anforderungen gerecht zu werden.

Auch die Datenschutz-Folgenabschätzung, in der Risiken erkannt und bewertet werden, stellt eine ganz neue Herausforderung insbesondere für die Rechtsabteilung und den Datenschutzbeauftragten dar.

Wir erklären, worauf Sie besonders achten müssen und welche Tools Ihnen dabei helfen können.

Der Leitfaden zum EU-DSGVO greift folgende Themen auf:
1. Kurzüberblick zur neuen DSGVO
2. Kurzüberblick zum BDSG n.F.
3. Grundsätze der Datenverarbeitung
4. Haftungsrisiken und Verantwortliche
5. Zulässigkeit der Datenverarbeitung
6. Informations- und Dokumentationspflichten
7. Sicherheit der Datenverarbeitung
8. Grenzüberschreitender Datentransfer
9. Datenschutz-Folgenabschätzung
10. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
11. Beschäftigtendatenschutz
12. Datenschutz und Legal Tech
13. Weblinks zum Thema Datenschutz

Datenschutz ist nicht länger nur eine Option, sondern ein Muss! Informieren Sie sich jetzt!

 

 

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  • Speichern: Legen Sie sämtliche Verfahren, Verträge und weitere Rechtsangelegenheiten an einem zentralen Ort ab.
  • Auffinden: Einfacher Zugriff dank leistungsstarker Volltextsuche, einem intelligenten Berechtigungsmanagement und durch die intuitive Bedingung.
  • Bereitstellen: Sorgen Sie dafür, dass rechtlich relevante Vorgänge und Risiken für alle Entscheidungsträger transparenter werden.
  • Nachverfolgen: Erhöhen Sie Ihre Rechtssicherheit durch automatische Erinnerungen per E-Mail an Termine, Vertragsfristen und Aufgaben.
  • Auswerten: Generieren Sie detaillierte Berichte und Diagramme und zeigen Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
  • Zusammenarbeiten: Geben Sie anderen Fachabteilungen Zugriff auf die für sie relevanten Informationen.
  • Bevollmächtigen: Verwalten Sie rechtliche Informationen in einer Plattform, damit Fachabteilungen ihre eigenen Rechtsangelegenheiten unter Ihrer Aufsicht bewältigen können.

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